Nun auch für alle Beherberger der verringerte Steuersatz von 5% auf die Nächtigung.
Hotel, Pension, Privatzimmervermieter, Hostel, Campingplatz und alle weiteren Branchen in denen Zimmervermietung das Geschäftsmodell ist, dürfen ebenfalls die 5% vergünstigter Steuersatz bis 31.12.2020 verwenden.
Genauer Wortlaut dazu:
Im Bereich der Beherbergung bzw. Hotellerie ist nicht nur die Verabreichung von Speisen und der Ausschank von Getränken im Sinne des § 111 Abs. 1 GewO 1994 mit dem ermäßigten Steuersatz iHv 5 Prozent begünstigt, sondern auch die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen sowie die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Campingzwecke.
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Gemeinsam schaffen wir das.
Bis gleich, euer Matthias
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