Erweiterung der Steuersenkung nun auch im Handel jedoch nur auf den gastronomischen Bereich

Bisher war die Steuersenkung auf Getränke und Speisen nur für Betriebe mit dem Gewerbe Gastronomie.
Nun darf auch im Handel Waren mit 5% Steueranteil verkauft werden, wenn sie im Bereich einer Ausschank verabreicht werden.
Bisher musste man im Handelsbetrieb für die Ausschank ein weiteres Gewerbe Gastronomie anmelden um für diese Produkte den verringerten Steuersatz 5% verrechnen zu dürfen.
Dies ist nun gefallen.
Bevor nun alles umgeändert bzw. umprogrammiert wird, ist es notwendig dafür eine definitive Abgrenzung zu machen.
Bitte mit Rücksprache beim Steuerberater.
Für alle weiteren Schritte stehe ich gerne wie gewohnt zur Verfügung bzw. zur Seite.
Gemeinsam schaffen wir auch das.
Bis bald, euer Matthias
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