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  • AutorenbildMatthias Danzer

Corona Mietzinsminderung bei Geschäftsraummieten

Aktualisiert: 27. März 2020


Bei Geschäftsräumen, die zur Zeit aufgrund der Corona-Krise geschlossen sind, ist eine Mietminderung laut Bundesministerium für Justiz gerechtfertigt.

Nicht aber eine gänzliche Aussetzung!

Also bitte gleich mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen und wenn das Geschäft aufgrund der derzeitigen Situation geschlossen sein muss, spricht nichts gegen eine schöne Reduktion, vielleicht ist sogar die gesamte Miete für einen gewissen Zeitraum einzusparen.

Das ist jedoch nur mit beiderseitigem Einverständnis möglich.

Auch die Mietminderung muss auf jeden Fall "vor" der Reduktion zu klären.


Die WKO hilft hier enorm und bietet immer aktuelle Informationen unter folgendem Link:

Entweder anklicken oder kopieren und im Browser einfügen.


Hier auch ein Link zum Download eines Mietzinsminderungsansuchen und dazugehörige Erläuterungen:

Ebenfalls anklicken oder kopieren und im Browser einfügen, dann startet der Download automatisch.


In der jetzigen Situation sitzen wir alle im selben Boot und müssen hier einfach zusammenhalten.



Für Ergänzungen und weitere Tips bin ich und jeder dem es hilft, sehr dankbar.

Bitte meldet euch, wenn ihr was braucht, wenn ihr bereits Erfahrungen damit gemacht habt und wenn ihr noch mehr Infos habt.



Gemeinsam schaffen wir das!

Bis bald, euer Matthias

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